Vogelius Stiftung
Studienbeihilfe für die männlichen Nachkommen des Johann Anton Böddeker, geb. 23.10.1859
Franz Böddeker betr. Vogelius Stiftung
Bischöfl. General Vikariat Paderborn
Auszug aus dem Stiftungstext: Vogelius Stiftung
Auszug aus dem Testament des fromm verschiedenen Herrn Heinrich Vogelius, ehemaligen Benefizisten der Domkirche zu Paderborn von seiner Excelenz dem hochwürdigsten Herrn Bischof und Fürsten Hermann Werner bestätigt den 28.März 1702.
Der Anfang
Als ich Endes unterschriebener Heinrich Vogelius, Benefiziat der Domkirche zu Paderborn, einmal im christlichen Geiste bei mir erwog, daß es Allen gesetzt sei, einmal zu sterben, aber die Stunde des Todes ungewiß sei, da faßte ich den Entschluß auf Grund des mir vom Hochwürdigsten Herrn Decan zugestandenen Schreibens zu testieren über meine zeitlichen Güter, welche ich von meinem Benefizium und Amte erwarb, und mit gebührender Sparsamkeit bewahrte, welche nach meinem Tode noch übrig sein werden, frühzeitig zu entschließen, so lange es Körper und Geisteskräfte erlauben.
Es folgt nun die frommen Vermächtnisse, dann die Vermächtnisse für die Verwandten, dann folgt die Verpflichtung.
Nachdem dieses Alles, und jedes nach beschriebener Weise in Ordnung gebracht war, habe ich, was an Gütern und in der Erbschaft übrig sein wird, dieses Alles einer immerwährenden Stiftung gewidmet. Diese Stiftung nun ernenne und bestimme ich als mein ganzes Erbtheil.
Dieses vorausgeschickt, will und ordne ich durch folgende und ewig geltende Schrift an, daß zum wenigsten zwei junge Leute, die dem Namen und der Familie nach mir zunächst verwandt sind, von den Zinsen auf anständige Art studieren.
Wenn von den jährlichen Zinsen soviel übrig sein sollte, kann auch ein Dritter derselben Eigenschaft hinzugefügt werden.
Hier zu Paderborn sollen sie unterhalten werden, so zwar, daß einem jeden zum Be (?) der Nahrung und Kleidung 40 Thaler gegeben werden; und das Übrige, wenn etwas übrig sein sollte, zum Kapital heranwachse, bis auch ein Vierter unterhalten werden kann; so wie auch, wenn sich in der Verwandtschaft keine Anspruchsfähige finden sollten, die leeren Theile zum Zuwachs der Stiftung gedeihen.
Keiner aber soll auf diese Stiftung Ansprüche haben, wenn er nicht nachweislich studiert, nämlich hier zu Paderborn, wer aufgehört hat zu studieren, soll anspruchslos sein.
Wenn einer von diesen Studierenden, nachdem er das Gymnasium und die Philosophie abgemacht hat, zu juristischen und medizinischen Studien Neigung hat und tauglich befunden wird, soll er sich, indem Andere noch nicht zugelassen, zurückgewiesen oder die Theile vermindert werden jährlich, jedoch nur vier Jahre hindurch, eine Summe von 100 Thlr. zu erfreuen haben.
So lange noch ein männlicher Verwandter von meinem Namen und meiner Familie zu hoffen ist, will ich nicht, daß von weiblicher Seite abstammende Verwandte zugelassen werden, sondern die Einkunft soll von der Zwischenzeit so lange ein männlicher tauglicher Verwandter da ist, dieses als Zuwachs der Stiftung eigen haben. Wenn aber alle Hoffnung auf männliche Nachkommenschaft meines Namens verschwunden ist, so sollen die von den Weibern meiner Familie abstammende, diese zugelassen werden; ich zähle die in der Eigenschaft und in der Weise auf, wie eben von meinen Verwandten auseinandergesetzt ist.
Schlußbemerkung
Wenn diese endlich ganz und gar fehlen sollte, so stellte ich an dessen Platz die Stadt Brilon und Wünnenberg in der Weise nämlich, daß immer einer von den Familien der ehrenwerten Bürger Brilons und der Anderen, oder die übrigen achtbaren jüngeren Leute aus der Stadt Brilon die Nutznießung der Fundation haben sollen. Unter diesen Letzten sollen die von dem Namen und der Familie Wilhelm zu Wünnenberg den Vorzug haben.
Wenn aber eine unzählige Zahl eintritt und um Zulassung bitten, so sollen die mir in der Verwandtschaft näheren und die mehr tauglichen vor den minder tauglichen und die Armen vor den Reichen den Vorzug haben. Zwei Brüder sollen nicht zugleich zugelassen werden. Wenn einer zu den Studien minder tauglich von Ihnen abstehen und ein Handwerk lernen will, so soll ihm etwas, wenn es im Zuwachs übrig sein sollte, festgesetzt werden. Damit aber das Andenken an den Stifter dieser Stiftung bei den Nutznießern nicht erlösche, so will ich, und lege es einem jeden zur Stiftung zugelassenen auf, daß er, so lange er (?) hat und im Genuße ist, jeden Tag dem heiligen Meßopfer beiwohnen, und für die Erleuchtung meiner und der meinigen Seele den Psalm Miserere einmal andächtig bete, was sie bei der Zulassung und der Verpflichtung versprechen sollen.
Damit aber die Stiftung nicht untergehe, so habe ich zu beständigen Aufsehern erwählt den Herrn Prälaten in Bredelar, welcher wegen (?) der Zustimmung seines Convent nicht angenommen hat, und deshalb ist der hochwürdige Herr Decan in seine Stelle getreten, und den Sekretair der Stadt Brilon, für welchen die Stelle vertritt der Propst in der Ge(?)kirche, daß sie für die Zulassung, ebenso für die Einkünften der Stiftung Sorge tragen, daß die Einkünfte strenge einkommen, und alle Jahre Rechnung abgelegt werde. Den Bestätigungsbrief hat unterschrieben und mit seinem Siegel bekräftigt am 28.März 1702.
Der Bischof Hermann Werner
So hat es ausgezogen und zu den Akten gelegt. Ferdinand Wrede K a Capl. Padr. Secretai
Zuletzt geändert: 25.02.2024 17:31:15